allgemeine geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Rebel Seed Consulting GmbH) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter seiner Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1Der Umfang der konkreten Leistungen wird im Einzelfall mündlich/schriftlich vereinbart.
2.2Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden gewerberechtlichen Bestimmungen erbracht. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bei fachlich spezifischen Themen die jeweils geeigneten Expertinnen und Experten beizuziehen.
2.3Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.4Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Leistungs-/Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung Leistungs-/Beratungsauftrags notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Leistungs-/Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
3.4Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von diesem informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner MitarbeiterInnen und gegebenenfalls auch die von beauftragten Dritten, dem Arbeitsfortschritt entsprechend, dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2Ein Schlussbericht, sofern vereinbart, kann mündlich, aber auch schriftlich erfolgen, bzw. unterliegt keiner Formvorschrift. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber, sofern vereinbart, in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Leistungs-/Beratungsauftrages, nach Abschluss des Auftrages.
5.3Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes bzw. der spezifischen Leistungen weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Konzepte, Modelle, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmer zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmer – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.
8.3Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen oder Handlungen des Auftraggebers, die auf Basis der Beratungsleistungen gesetzt werden. Alle Entscheidungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Erwartungen oder Vermögensschäden wird keine Haftung übernommen.
8.4Die Haftung des Auftragnehmers – soweit gesetzlich zulässig – ist auf die Höhe des jeweilig vereinbarten Honorars des betroffenen Auftrags begrenzt. Bei laufenden Programmen gilt als Höchstsumme das Gesamtentgelt des jeweiligen Programms.
8.5Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmer zurückzuführen ist.
8.6Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes/der Erbringung der Dienstleistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen, Mitarbeitern, Partnern und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5Der Auftragnehmer ist berechtigt, die anvertrauten personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar
10.1Je nach Vereinbarung erhält der Auftragnehmer vor bzw. nach erbrachter Leistung ein entsprechendes Honorar seitens des Auftraggebers.
10.2Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauskasse für den gesamten Leistungsumfang bzw. das gesamte Werk zu verlangen oder dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verrechnen.
10.3Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen.
10.4Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.5Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen, sofern dies entsprechend vereinbart wurde und zur Erbringung der spezifischen Leistung notwendig ist.
10.6Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses (siehe Punkt 12) durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen (Barauslagen, etc.).
10.7Im Falle der Nichtzahlung von Vorauszahlungen oder Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, (weitere) Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche, auf Seiten der Auftragnehmer, wird dadurch aber nicht berührt.
10.8Bei spezifisch vereinbarten Honorarsätzen behält sich der Auftragnehmer eine jährliche Anpassung der spezifisch gewährten Sätze, im Sinne einer Indexsicherung vor.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Der Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Konzeptes/Projektes/Programms bzw. des bestellten Leistungsumfangs bzw. -zeitraums.
12.2Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Schlussbestimmungen
13.1Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2Änderungen der Vereinbarung und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3Auf den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmer. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
13.4Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
13.5Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
13.6Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
Klarheit und Vertrauen sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Lösungen entstehen gemeinsam. Einfach in Verbindung treten.
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.